Inkasso |
Schnell und kostenfrei Sie haben eine oder mehrere offene Rechnungen und möchten möglichst schnell Ihr Geld bekommen? Sie möchten auch keine weiteren Kosten dafür ausgeben? Gerne helfen wir Ihnen dabei! Möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen liegt selbstverständlich auch in unserem Interesse. Wie schnell die Sache danach weitergeht, hängt ausschließlich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Verhalten des Schuldners zusammen. Bei 80 % der übergebenen Fälle wurde seitens der Kunden in der Regel vor Abgabe an uns bereits mehrmals gemahnt. Unter diesen Voraussetzungen kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dabei nahezu alle Schuldner extreme Zahlungsschwierigkeiten haben. Oftmals zahlen die Schuldner auch erst, nachdem ein Verhaftungsauftrag vorliegt oder das Bankkonto gesperrt ist. Auch freiwillige Zahlungen erst Jahre später aufgrund „hartnäckigem Dranbleiben“ können das Verfahren beenden. Wir geben Alles für unsere Kunden und sind am schnellen und vollständigen Erfolg interessiert – allerdings können wir auch keine Wunder vollbringen. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht, deshalb ein paar klare Worte hierzu: Weitere Kosten für den Kunden sollen natürlich immer vermieden werden! Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und als solches natürlich auch darauf angewiesen, Einkünfte zu erzielen. Als Auftraggeber schulden Sie dem beauftragten Unternehmen - wie in jeder anderen Branche auch - die Bezahlung der Vergütung. Diese erstattungsfähigen Inkassokosten geben wir dem Schuldner zur Zahlung auf. Aufgrund von Schadensersatzansprüchen dem Kunden gegenüber ist ein Schuldner lt. Gesetz verpflichtet, diese Kosten – ebenso wie Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Auslagen - zu erstatten. Werden die Kosten vom Schuldner allerdings nicht erstattet, ist der Kunde als Auftraggeber damit belastet. Bezüglich der Höhe der dem Auftraggeber im einzelnen anfallenden Kosten verweisen wir auf unsere derzeitigen Konditionen. Selbstverständlich müssen wir auch die für den Kunden bezahlten Auslagen (Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Auskünfte etc.) zeitnah erstattet verlangen. |
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