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BDIU Bundesverband

Schnell und kostenfrei

Sie haben eine oder mehrere offene Rechnungen und möchten möglichst schnell Ihr Geld bekommen? Sie möchten auch keine weiteren Kosten dafür ausgeben?

Gerne helfen wir Ihnen dabei!

Möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen liegt selbstverständlich auch in unserem Interesse.
Die neuen Inkassofälle werden immer bevorzugt behandelt. Um keine weitere Zeit verstreichen zu lassen, werden sofort nach Auftragserteilung die ersten Schritte eingeleitet.

Wie schnell die Sache danach weitergeht, hängt ausschließlich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Verhalten des Schuldners zusammen.
Ist der Schuldner einsichtig - dann kann die Sache problemlos abgewickelt werden.
Nur leider ist dies in den wenigsten Fällen der Fall.

Bei 80 % der übergebenen Fälle wurde seitens der Kunden in der Regel vor Abgabe an uns bereits mehrmals gemahnt. Unter diesen Voraussetzungen kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dabei nahezu alle Schuldner extreme Zahlungsschwierigkeiten haben.
Danach ist es unsere Aufgabe „mit Zuckerbrot und Peitsche“ Ihre Forderung vom Schuldner ausbezahlt zu erhalten.

Oftmals zahlen die Schuldner auch erst, nachdem ein Verhaftungsauftrag vorliegt oder das Bankkonto gesperrt ist. Auch freiwillige Zahlungen erst Jahre später aufgrund „hartnäckigem Dranbleiben“ können das Verfahren beenden.

Wir geben Alles für unsere Kunden und sind am schnellen und vollständigen Erfolg interessiert – allerdings können wir auch keine Wunder vollbringen.
Beachten Sie trotz allem unsere überdurchschnittliche Erfolgsquote! Unsere Beauftragung endet erst mit dem Erfolg!

Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht, deshalb ein paar klare Worte hierzu:

Weitere Kosten für den Kunden sollen natürlich immer vermieden werden!
Allerdings ist dies nicht immer möglich.

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und als solches natürlich auch darauf angewiesen, Einkünfte zu erzielen. Als Auftraggeber schulden Sie dem beauftragten Unternehmen - wie in jeder anderen Branche auch - die Bezahlung der Vergütung. Diese erstattungsfähigen Inkassokosten geben wir dem Schuldner zur Zahlung auf. Aufgrund von Schadensersatzansprüchen dem Kunden gegenüber ist ein Schuldner lt. Gesetz verpflichtet, diese Kosten – ebenso wie Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Auslagen - zu erstatten. Werden die Kosten vom Schuldner allerdings nicht erstattet, ist der Kunde als Auftraggeber damit belastet.
Es steht dem Kunden in diesem Falle frei, gegen den Schuldner weiter vorzugehen.

Bezüglich der Höhe der dem Auftraggeber im einzelnen anfallenden Kosten verweisen wir auf unsere derzeitigen Konditionen.

Selbstverständlich müssen wir auch die für den Kunden bezahlten Auslagen (Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Auskünfte etc.) zeitnah erstattet verlangen.

KONTAKTBOX

Sie wünschen weitere Info?
Gerne!

Tel. 07153 559870
info@inkasso-huebner.de

Termine nur nach Vereinbarung!