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BDIU Bundesverband

FAQ

Welche Gründe sprechen für die Beauftragung eines Inkassobüros?

  • Einsparung arbeits- und kostenintensiver Mahntätigkeit
  • Dadurch Gewinnung wertvoller Arbeitszeit für das Hauptgeschäft
  • achliche Spezialisierung, Erfahrungswerte und Knowhow in rechtlicher, organisatorischer und psychologischer Hinsicht.

Wie hoch sind die Erfolgsquoten?

Im außergerichtlichen Bereich weit über 50 %. Durch die an das gerichtliche Mahnverfahren angeschlossene Zwangsvollstreckung werden durchschnittlich weitere 40 % realisiert. Unser Auftrag endet erst mit Erledigung. Die restlichen 10 % verteilen sich auf Insolvenzen oder Einstellungen auf Wunsch des Kunden oder unserer Empfehlung bei totaler Aussichtslosigkeit einer Realisierung.

Wie schnell bekomme ich mein Geld?

Das ist leider im Vorfeld nie zu sagen. Am Liebsten ist es uns auch, wenn nach Tätigwerden sofort bezahlt wird. Leider ist dies nicht immer der Fall. Wenn Ratenzahlungen vereinbart und bezahlt werden, kann es je nach Raten- und Forderungshöhe entsprechend lange dauern. Auch wenn der Schuldner im jetzigen Zeitpunkt vermögenslos sein sollte, kann sich die Sache hinziehen. Die Sache geht dann in die Langzeitüberwachung über. Vermögenslos zu sein bedeutet nicht, dass die Forderung nicht realisierbar ist. Unser Auftrag besteht bis zur Erledigung durch Zahlung – auch wenn sich dies Jahre ziehen sollte.

Ab welchem Betrag lohnt der Einsatz eines Inkassounternehmens?

Viele Schuldner rechnen gezielt damit, dass wegen kleiner Forderungen aus Kostengründen nichts unternommen wird. Bei unseren Konditionen brauchen Sie kein Geld verschenken – es lohnt immer!

Warum ist Forderungsmanagement so wichtig?

Um selbst auf die Dauer zahlungsfähig zu sein ist eine strukturierte Organisation des Mahnwesens nötig. Wer darauf nicht achtet, muss damit rechnen, dass auch seine Forderung nicht umgehend bezahlt wird, oder im schlimmsten Fall u.U. das schuldnerische Unternehmen nicht mehr existiert oder andere Gläubiger in einer Zwangsvollstreckung schneller sind.

Brauche ich für den gerichtlichen Forderungseinzug einen Rechtsanwalt?

Nein, registrierten Inkassounternehmen ist es selbst erlaubt, das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben – und dies zu einem günstigen Pauschalpreis von 25,00 €! Mit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) zum 01.07.2008 hat der Gesetzgeber die Kompetenz zugelassener und registrierter Inkasso-Unternehmen ausdrücklich bestätigt und unsere fundierten Kenntnisse innerhalb unseres Spezialgebietes mit denen von Rechtsanwälten gleichgesetzt. Dazuhin wurde registrierten Inkassounternehmen ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Rechtsanwälten verschafft, da die erstattungsfähigen Kosten für die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides bei Beantragung durch ein Inkassounternehmen lediglich 25,00 € betragen – also je nach Gegenstandswert deutlich geringer sind. Dies stellt eine erhebliche Kostenentlastung für die Gläubiger dar.

Was spricht speziell für uns?

  • jahrzehntelange Erfahrung
  • laufende Weiterbildung
  • schnelle, kompetente und umfassende Bearbeitung der Fälle
  • natürlich individuell – da jeder Fall – wie auch jeder Schuldner – anders ist
  • wir sind das Inkassobüro mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
  • Sie können jederzeit auf die laufende Bearbeitung einwirken, weitere Maßnahmen werden immer mit den Kunden besprochen

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Im Erfolgsfall bezahlt der Kunde im außergerichtlichen Inkassoverfahren 0,00 €, sofern der Schuldner zur Übernahme der Inkassokosten aus Verzugsgesichtspunkten verpflichtet ist. Sollten wir außergerichtlich keinen Erfolg haben, berechnen wir eine prozentuale Bearbeitungspauschale, und die zur Bearbeitung von uns aufgewendeten Auslagen werden an den Kunden zur Erstattung weitergegeben. Vergütung für das gerichtliche Mahnverfahren § 4 RDGEG pauschal 25,00 € In der Zwangsvollstreckung arbeiten wir auf Erfolgshonorar, dieses ist gestaffelt nach Schwierigkeitsgrad. Bei uns angefallene Auslagen für Porto und Telefon sowie für Auskünfte, Gericht und Gerichtsvollzieher sind zu erstatten. Sprechen Sie uns an, gerne schicken wir Ihnen weitere Info zu.

Bieten Sie auch kostenfreies Inkasso an?

Nein, denn kostenfreies Inkasso gibt es nicht. Sollte dieses angeboten werden, ist dies fragwürdig, da Inkassounternehmen gewerblich, also mit der Absicht auf Gewinnerzielung tätig sind und deshalb nicht uneigennützig arbeiten können. Ein Angebot auf kostenloses Inkasso könnte u.U. als Irreführung einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Das außergerichtliche Inkassoverfahren ist auch bei uns im Erfolgsfall insofern für die Kunden „kostenfrei“, wenn die Kosten als Verzugsschaden von den Schuldnern erstattet werden.

Wie arbeitet ein Inkassobüro?

Im außergerichtlichen Inkassoverfahren wird verstärkt versucht, die Angelegenheit ohne die Inanspruchnahme von Gerichten zu erledigen. In einem ersten schriftlichen Mahnschreiben wird der Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Danach wird der persönliche Kontakt zum Schuldner gesucht, um abzuklären, warum nicht bezahlt wird und wie die Sache am unbürokratischsten aus der Welt geschafft werden kann. Es wird intensiv versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden, um die Forderung zu realisieren. Dabei werden unter Umständen auch Ratenzahlungen angeboten und überwacht. Sollte eine außergerichtliche Erledigung nicht möglich sein, beantragen wir auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide, um anschließend die Zwangsvollstreckung mit sämtlichen vom Gesetzgeber gegebenen Möglichkeiten durchzuführen. Wir arbeiten nach neuester rechtlicher Gesetzeslage in Verbindung mit psychologischem Einfühlungsvermögen. Sämtliche Inkassofälle werden jeweils individuell bearbeitet, wodurch bei uns eine hohe Erfolgsquote garantiert ist. Dazu bedienen wir uns natürlich sämtlicher Voraussetzungen einer optimalen Inkassobearbeitung wie Bonitätsüberprüfungen, Einholung von Wirtschafts- und Vollstreckungsauskünften, Telefoninkasso, Schuldnersuche etc.

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